Ambulante Palliativversorgung

Sterbenskranke Menschen umfassend betreuen – das ist das Ziel der ambulanten Palliativversorgung. Vor allem wird versucht, die Lebensqualität der Patienten spürbar zu verbessern. Deutschland ist bei der Palliativbetreuung führend! Unterteilt wird sie bei uns in AAPV (Allgemeine Ambulante Palliativversorgung) und SAPV (Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung). Erfahren Sie, was die Unterschiede sind, welche Ziele die ambulante Palliativversorgung hat und wer diese anbietet.

Ambulante Palliativversorgung: Was genau ist das?

Der Begriff „palliativ“ stammt von den lateinischen Wörtern „pallium“ (Mantel) und „palliare“ (umhüllen, verbergen). Und genau darum geht es: Menschen in ihrer schlimmsten Lebenslage schützen und pflegen. Gemeint ist der Schutz von kranken Menschen, die ohne Zweifel am Ende ihres Lebens stehen, oder aber chronisch schwerkrank sind und nur eine begrenzte Lebenserwartung haben. Die Heilung ist nicht Bestandteil der ambulanten Palliativversorgung, sondern vielmehr das Lindern von Symptomen. Es geht bei der Palliativversorgung aber nicht ausschließlich darum, diese Menschen zu pflegen: Ausgehend vom englischsprachigen Begriff „Palliative Care“ umfasst die Palliativversorgung neben der Pflege auch die Fürsorge sowie die (ärztliche) Behandlung. Vor allem beinhaltet die Palliativversorgung neben der Schmerzversorgung noch folgende Aspekte:

Ambulante Palliativversorgung: Das ist der Unterschied zwischen AAPV und SAPV

Allgemeine Ambulante Palliativversorgung (AAPV)
Die Allgemeine Ambulante Palliativversorgung fließt in der Regel mit der üblichen häuslichen Pflege zusammen, setzt aber darauf, Beschwerden und Schmerzen frühzeitig zu erkennen, vorzubeugen und zu lindern. Vor allem setzt die AAPV auf eine adäquate Versorgung in der eigenen Häuslichkeit. Die Palliativbetreuung übernehmen der Hausarzt oder Facharzt sowie der bisherige Pflegedienst. Aus diesem Grund fallen auch keine gesondert abrechenbare Kosten an.
Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV)
Reicht die AAPV nicht mehr aus, kommt die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung in Frage. Anspruch darauf haben laut § 37b SGB V (5. Sozialgesetzbuch) „Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen“. Hier arbeiten Ärzte, Pflegedienste und Therapeuten eng zusammen, oft in (ambulanten) Hospizen oder Palliative-Care-Teams (PCT). Durch die enge, gleichrangige Zusammenarbeit sollen die Schmerztherapie und die Symptomkontrolle besser koordiniert werden.
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Durch jahrelange Erfahrung im Bereich der Ambulanten- Pflege/ Versorgung sind wir in der Lage Sie umfassend zum Thema Palliativversorgung zu beraten.
Gerne übernehmen wir für Sie die Suche nach einem geeigneten Dienst und übernehmen alle notwendigen Schritte um eine Versorgung in die Wege zu leiten.