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Entlastungsbetrag: Was ist das?

Mit dem Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat können Sie Betreuung oder Hilfe im Haushalt und vielfältige Unterstützung von den Alltagsbegleitern finanzieren.

Wer hat Anspruch darauf?

Wer einen Pflegegrad hat und zuhause versorgt wird, bekommt ein Budget von 125 Euro im Monat. Ob Pflegegrad 1 oder 5, ist egal. Den Betrag gibt es zusätzlich zu anderen Leistungen wie z.B. Pflegegeld. Einen Antrag braucht es dafür nicht. Das Geld wird nicht bar ausbezahlt – es werden Kosten erstattet, wenn Sie Rechnungen vorlegen oder einen Betreuungsdienst beauftragen.

Was kann ich damit machen?

Betreuung für Ihren Angehörigen organisieren: Während Sie an der Arbeit sind, kann Ihrem Angehörigen ein Alltagsbegleitern (m/w/d) z.B. vorlesen, gemeinsam kochen, mit ihm spazieren gehen oder einen Ausflug machen.

Hilfe im Haushalt organisieren: Mit dem Betrag können Sie jemanden dafür bezahlen, einzukaufen, zu putzen oder die Wäsche zu waschen.

Wichtig: Den Entlastungsbetrag können Sie nur bei Pflegegrad 1 auch für Waschen, Anziehen und Toilettengänge einsetzen – bei den höheren Pflegegraden nicht.

Sylvia Krebs (Die Alltagsbegleiter)


Die Alltagsbegleiter

Wen kann ich dafür bezahlen?

  •  Pflegedienste
  •  Angebote zur Unterstützung im Alltag: Dazu zählen z.B. Die Alltagsbegleiter, Besuchsdienste etc.  Pflegestützpunkte helfen mit einer Liste von anerkannten Anbietern weiter.
  •  Privatpersonen mit Fortbildung. sprechen Sie uns an, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Achtung: 

Sie können nicht jeden bezahlen. Es darf nicht einfach ein Bekannter oder der Putzdienst sein. Je nach Bundesland ist genau geregelt, mit wem man abrechnen darf. Brauchen Sie umfassende Hilfe im Haushalt ist es oft günstiger eine Putzkraft privat zu bezahlen und den Entlastungsbetrag für etwas Anderes einzusetzen.

Sie müssen die 125 Euro nicht jeden Monat aufbrauchen. Wenn Sie drei Monate keine Hilfe in Anspruch nehmen, haben Sie für den Monat darauf 500 Euro zur Verfügung. ACHTUNG – Der Betrag verfällt. Wenn Sie ihn nicht verbrauchen, können Sie ihn noch bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres nutzen. Wenn Sie also aus dem Jahr 2021 noch Geld übrig haben, können Sie das bis zum 30. Juni 2022 nutzen.

Reichen Ihnen die 125 Euro nicht aus, können Sie über eine PG Erhöhung nachdenken?

Ab PG 2 stehen Ihnen weitere Leistungen zu. In manchen Fällen ist es günstig, auf einen Teil der Hilfe durch den ambulanten Pflegedienst zu verzichten und das Budget in die Entlastungsleistung zu stecken. Das heißt: Sie brauchen andere Hilfen im Alltag vielleicht dringender als den Pflegedienst. Bis zu 40 Prozent von dem Geld, das für die Erstattung der Kosten des Pflegedienstes vorgesehen ist, können Sie für den Entlastungsbetrag nutzen. Einmal im Jahr steht Ihnen auch die Verhinderungs-pflege zu. Wir sprechen von 1612,00€ die Sie ebenfalls für die Entlastung im Alltag nutzen können (max. 8 Std. pro Tag) Hierfür muss ein Antrag gestellt werden.

Sprechen Sie mit uns, wir finden den passenden Weg gemeinsam mit Ihnen.


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